Wer zahlt was? Einfach erklärt
Bei Inkontinenz zahlen zwei verschiedene Stellen: Die Krankenkasse die Produkte auf Rezept, die Pflegekasse zusätzlich Verbrauchshilfsmittel – aber nur, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Beide kann man kombinieren.
| Leistung | Wer zahlt | Was | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Inkontinenzprodukte (Einlagen, Pants, Slips) | Krankenkasse (§ 33 SGB V) | medizinisch notwendige Versorgung auf Rezept | 10 %, max. 10 €/Monat |
| Verbrauchs-Pflegehilfsmittel (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) | Pflegekasse (§ 40 SGB XI) | bis 42 €/Monat ab Pflegegrad 1 | zuzahlungsfrei |
Stand: 06/2026. Wichtig: Die Windeln/Pants selbst zahlt die Krankenkasse, nicht die 42-Euro-Pflegebox.
Der einfachste Weg
- Beim Hausarzt ein Rezept für Inkontinenzhilfen ausstellen lassen.
- Das Rezept bei einem Vertragspartner einreichen – er liefert nach Hause und rechnet mit der Kasse ab.
- Liegt ein Pflegegrad vor, zusätzlich die Pflegebox bei der Pflegekasse beantragen.
Den Rezeptweg können Sie hier in Gang setzen; die Pflegebox läuft über die Pflegekassen-Leistung. Bei Fragen hilft eine Beratung.
Häufige Fragen
Was kostet mich die Versorgung? Bei den Produkten höchstens 10 € im Monat (gesetzliche Zuzahlung). Die Verbrauchshilfsmittel der Pflegekasse sind zuzahlungsfrei.
Bekomme ich Windeln über die Pflegebox? Nein. Windeln/Pants zahlt die Krankenkasse. Die Pflegebox umfasst Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz.
Quellen & Stand: § 33 SGB V; § 40 SGB XI; GKV-Spitzenverband. Stand: 06/2026. Keine Rechtsberatung; maßgeblich ist Ihre Kasse.