Wer zahlt was? Einfach erklärt

Bei Inkontinenz zahlen zwei verschiedene Stellen: Die Krankenkasse die Produkte auf Rezept, die Pflegekasse zusätzlich Verbrauchshilfsmittel – aber nur, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Beide kann man kombinieren.

LeistungWer zahltWasEigenanteil
Inkontinenzprodukte (Einlagen, Pants, Slips)Krankenkasse (§ 33 SGB V)medizinisch notwendige Versorgung auf Rezept10 %, max. 10 €/Monat
Verbrauchs-Pflegehilfsmittel (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz)Pflegekasse (§ 40 SGB XI)bis 42 €/Monat ab Pflegegrad 1zuzahlungsfrei

Stand: 06/2026. Wichtig: Die Windeln/Pants selbst zahlt die Krankenkasse, nicht die 42-Euro-Pflegebox.

Glückliche ältere Frau am Rand eines Schwimmbads

Der einfachste Weg

  1. Beim Hausarzt ein Rezept für Inkontinenzhilfen ausstellen lassen.
  2. Das Rezept bei einem Vertragspartner einreichen – er liefert nach Hause und rechnet mit der Kasse ab.
  3. Liegt ein Pflegegrad vor, zusätzlich die Pflegebox bei der Pflegekasse beantragen.

Den Rezeptweg können Sie hier in Gang setzen; die Pflegebox läuft über die Pflegekassen-Leistung. Bei Fragen hilft eine Beratung.

Häufige Fragen

Was kostet mich die Versorgung? Bei den Produkten höchstens 10 € im Monat (gesetzliche Zuzahlung). Die Verbrauchshilfsmittel der Pflegekasse sind zuzahlungsfrei.

Bekomme ich Windeln über die Pflegebox? Nein. Windeln/Pants zahlt die Krankenkasse. Die Pflegebox umfasst Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz.

Quellen & Stand: § 33 SGB V; § 40 SGB XI; GKV-Spitzenverband. Stand: 06/2026. Keine Rechtsberatung; maßgeblich ist Ihre Kasse.